Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
zur Regelung von Falschparkern – noParking Basel​
​
Datum der Änderung: 1. Juli 2025
​
Geltungsbereich
​​
-
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Parkflächen auf dem Privatgrundstück wo noParking.ch die notwendigen Massnahmen zur Ahndung unbefugten oder regelwidrigen Parkierens angeht.​
Vertragsgrundlage und rechtlicher Rahmen Geltungsbereich ​
​
-
Die Geschäftsbeziehung zwischen der Auftraggeberin und noParking.ch basiert auf einem Dienstleistungsvertrag zur Nutzung sämtlicher angebotener Leistungen. Dazu zählen insbesondere die Erfassung von Fahrzeug- und Halterdaten im Zusammenhang mit Falschparkern sowie die Durchführung des zugehörigen Inkassoprozesses.
-
Es gelten die jeweils aktuellen Tarife und Konditionen von noParking.ch, ergänzt durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie gegebenenfalls weitere besondere Vertragsbestimmungen.
-
Der dinglich berechtigten Grundeigentümerin bzw. deren bevollmächtigter Vertreterin (nachfolgend „Auftraggeberin“) entsteht durch das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen auf einem mit richterlichem Parkverbot geschützten Areal ein nachweisbarer Schaden.
-
Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung kann gegenüber dem fehlbaren Fahrzeuglenker eine Umtriebsentschädigung geltend gemacht werden (vgl. Urteile des Bundesgerichts: 6B_192/2014 E. 4.2 und 6S.77/2003 E. 4.2 sowie E. 4.4).
​Vertragsdauer und Kündigung
​
-
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit mit sofortiger Wirkung per E-Mail oder eingeschriebenem Schreiben gekündigt werden.
-
Nach Vertragsauflösung verpflichtet sich die Auftraggeberin, sämtliche von noParking.ch zur Verfügung gestellten Materialien innerhalb von 7 Tagen per Einschreiben zurückzusenden.
​
Leistungen und Durchsetzung durch noparking.ch
​
-
noparking.ch ist berechtigt, bei unberechtigtem Parkieren eine pauschale Umtriebsentschädigung sowie eine Bearbeitungsgebühr pro Mahnung geltend zu machen.
-
Zusätzliche Kosten, die durch Halterabfragen bei den zuständigen STV-Ämtern entstehen – insbesondere bei gesperrten Kontrollschildnummern – können dem fehlbaren Fahrzeughalter separat in Rechnung gestellt werden.
-
Alle Einwände von Falschparkern werden durch noparking.ch geprüft und bearbeitet. Rückfragen bei der Auftraggeberin können jederzeit erfolgen, sofern dies zur Klärung erforderlich ist.
-
Bei ausbleibender fristgerechter Zahlung behält sich noparking.ch das Recht vor, Strafanträge gemäss Art. 118 Abs. 1 und 2 der Schweizer Strafprozessordnung (StPO) einzureichen.
-
Darüber hinaus kann noparking.ch sämtliche geltend gemachten Umtriebsentschädigungen sowie Schadenersatzforderungen gegenüber Falschparkern durchsetzen. Eine Verpflichtung zur Einforderung dieser Ansprüche besteht jedoch nicht.
​
Kostenregelung und Stornierungsfristen
​
-
Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, entstehen der Auftraggeberin im Rahmen der Zusammenarbeit mit noParking.ch keine direkten Kosten.
-
Die Höhe der Umtriebsentschädigungen sowie allfälliger Bearbeitungsgebühren wird von noParking.ch unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Rechts festgelegt.
-
Jede ausgestellte Umtriebsentschädigung kann innerhalb von 7 Tagen durch die Auftraggeberin kostenfrei storniert werden. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich.
-
Bereits entstandene Kosten – etwa für kostenpflichtige Halterabfragen oder den Rückzug eingeleiteter Strafanzeigen – können dem fehlbaren Fahrzeughalter bzw. Falschparker zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
​
Eigentumsrechte und Vertraulichkeit
​
-
Sämtliches der Auftraggeberin überlassenes Material bleibt uneingeschränktes Eigentum von noParking.ch.
-
noParking.ch behält sämtliche Rechte an den bereitgestellten Unterlagen, Dokumentationen und technischen Hilfsmitteln. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung durch Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von noParking.ch nicht gestattet.
-
Die Auftraggeberin verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und diese weder ganz noch teilweise ohne vorherige schriftliche Genehmigung von noParking.ch an Dritte weiterzugeben.
​​
Vertretungsbefugnis der Mitarbeiter der Auftraggeberin
​
-
Im Rahmen der Leistungserbringung durch noParking.ch, insbesondere bei der Abwicklung spezifischer Dienstleistungen, gelten sämtliche Mitarbeitenden der Auftraggeberin, die mit noParking.ch mündlich, telefonisch oder schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) kommunizieren, als vertretungsberechtigt – unabhängig von einer handelsregisterlichen Zeichnungsberechtigung.
-
Einschränkungen dieser generellen Vertretungsbefugnis sind noParking.ch ausdrücklich und schriftlich mitzuteilen.
-
Die Auftraggeberin trägt das Risiko für eine unzureichende Vertretungsberechtigung oder fehlende Legitimation ihrer Mitarbeitenden oder der von ihr beauftragten Verwaltung.
​​​
Haftungsausschluss
​
-
noParking.ch übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch fahrlässige, fehlerhafte oder unsorgfältige Ausführung von Dienstleistungen durch die Auftraggeberin entstehen. Ebenso wird jegliche Verantwortung für den Verlust oder die Zerstörung von elektronisch übermittelten Unterlagen und Informationen, die von der Auftraggeberin bereitgestellt wurden, ausgeschlossen.
-
Für Schäden, die auf unvollständige oder fehlerhaft übermittelte Informationen seitens der Auftraggeberin zurückzuführen sind, haftet noParking.ch nicht.
-
Die Haftung von noParking.ch beschränkt sich im gesetzlich zulässigen Rahmen ausschliesslich auf direkte Schäden, die nachweislich durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden wie entgangene Gewinne, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen oder Lieferverzögerungen – wird ausdrücklich ausgeschlossen.
-
Zudem wird jegliche Haftung gegenüber Dritten sowie die Verpflichtung zur Schadloshaltung vollumfänglich wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
​
Salvatorische Klausel
​
-
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder einer seiner Anhänge ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
-
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die betreffende Bestimmung durch eine rechtswirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Formulierung möglichst nahekommt.
-
Dies gilt entsprechend auch für etwaige Regelungslücken.
​
Massgebliches Recht
-
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich das materielle Recht der Schweiz anzuwenden.
​
Schlussbestimmungen
​
-
Diese AGB treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
-
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB können jederzeit vorgenommen werden und werden durch Aushang oder schriftliche Mitteilung bekannt gegeben.
-
Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB ist Basel Schweiz
​​​​​​​​​
​
